Familienangehörige in der Praxis

K A N N   I C H   F A M I L I E N A N G E H Ö R I G E N   B E S C H Ä F T I G E N ? 

Ein Grundsatz unserer Unternehmenspolitik besagt, dass eine Trennung zwischen dem persönlichen und dem beruflichen Umfeld stattfinden sollte. Die Erfahrungen haben leider gezeigt, dass die Beschäftigung von Familienangehörigen häufig zu Problemen führt, die mit einem fremden Mitarbeiter nicht auftreten. Hier sind nur exemplarisch die objektive Gehaltsbestimmung oder Beurteilung genannt. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, auf eine Anstellung von Familienangehörigen oder Freunden zu verzichten. Im Einzelfall kann von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden, die jedoch explizit begründet werden muss.


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