Schwangerschaft

W A S   I S T   W E N N   I C H   S C H W A N G E R   W E R D E ? 

Wenn Sie als Partnerin schwanger werden, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen.

Diese hängen davon ab, ob Sie weiterhin als Behandlerin tätig werden wollen oder nicht. Im Falle der Aufgabe der Praxistätigkeit nach der Schwangerschaft sehen die Dienstleistungsverträge, die Sie als Behandler mit der Servicegesellschaft abgeschlossen haben ein Sonderkündigungsrecht nach der Geburt vor. Für die Kaufverträge / Finanzierungsverträge / Darlehensverträge muss ein geeigneter Nachfolger gefunden werden, der in die bestehende Verträge einsteigt. Hierbei sind wir Ihnen gerne bei der Suche und Auswahl behilflich.

Sollten Sie nur eine „Babypause“ machen wollen gelten die gleichen Regelungen wie bei einer längeren Auszeit.


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